Teil eines Werkes 
2. Theil (1822)
Entstehung
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Obrigkeit in das goͤttliche Recht der presbyteriani⸗ ſchen Kirchenregierung galt, da allein der allge⸗ meinen Verſammlung,*) als der Stellvertrete⸗ rinn des unſichtbaren Oberhauptes der Kirche, das ausſchließende Recht zuſtand, die Einrichtung des oͤffentlichen Gottesdienſtes anzuordnen. Viele Menſchen von ganz verſchiedenen Anſichten uͤber Staatsangelegenheiten und Glaubensmeinungen, die daher auf jene Erwaͤgungen wenig achteten, glaubten doch in einer ſo heftigen Parliaments⸗ verordnung mehr Rachſucht, als den Geſetzgebern eines großen Staates ziemte, und gar etwas zu erblicken, das der Abſicht glich, Schottlands Rechte und Unabhaͤngigkeit zu vernichten. Die Schritte, welche man that, um die Stadt Edin⸗ burgh durch Verletzung ihrer alten Freiheiten fuͤr die Ausſchweifungen eines uͤbermaͤchtigen Poͤbels zu beſtrafen, waren vielen Bewohnern ſehr em⸗ pfindlich, die hier nur einen voreilig ergriffenen Vorwand ſahen, die alte Hauptſtadt Schottlands herab zu wuͤrdigen, und es wurde viel Groll und Mißvergnuͤgen durch jene unbedachtſamen Maß⸗ regeln erweckt.

*) S. Th. 1. S, 194,