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los geſprochen, da er aber bei dem ganzen Vor⸗ gange zugegen geweſen war, ſo mußte er Buͤrg⸗ ſchaft ſtellen, ſeinen gewoͤhnlichen Aufenthalt in Libberton nicht zu verlaſſen, um auf Vorladung als Zeuge erſcheinen zu koͤnnen. Der andre Vor⸗ fall war, daß Grete Wildfeuer und ihre Mutter aus Edinburgh verſchwanden. Man ſuchte ſie auf, um ſie weiter zu befragen, aber Sharpit⸗ law entdeckte, daß ſie ſich der Wachſamkeit der Polizei entzogen und, gleich nach ihrer Entlaſ⸗ ſung aus dem Gerichtſaale, ſich aus der Stadt
entfernt hatten. Alle Bemuͤhungen, eine Spur
ihres Aufenthaltes zu finden, waren fruchtlos.
Der heftige Unwille der oberſten Machthaber, die in der Ermordung des Hauptmanns Porteous eine Geringſchaͤtzung ihres Anſehens fanden, hatte indeß zu Maßregeln gefuͤhrt, wobei ſie mehr ih⸗ rem lebhaften Verlangen, die Theilnehmer an der Verſchwoͤrung zu entdecken, Gehoͤr gaben, als auf die Stimmung des Volkes und die Ge⸗ ſinnungen der ſchottiſchen Geiſtlichen achteten. Es ward in der Eile ein Geſetz erlaſſen, das Denje⸗ nigen, die einen Theilnehmer der Miſſethat an⸗ gaben, eine Belohnung von zweihundert Pfund Sterling zuſicherte, und mit unerhoͤrter Strenge


