Teil eines Werkes 
3. Theil (1821)
Entstehung
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ſeine Gefangene war, durch Ueberredung, ja durch Gewalt gezwungen. Wenige Tage nach der Entfuͤhrung foderte Bothwell die Trennung von ſeiner Gemahlinn bei dem geiſtlichen Gerichte des Erzbiſchofs von St. Andrews, unter dem Vorwande der Nichtigkeit wegen eines verbote⸗ nen Verwandtſchaftgrades, und zu gleicher Zeit wurde bei dem proteſtantiſchen Gerichte auf Scheidung geklagt. Nach einigen Tagen ward die Ehe aufgeloͤſet. Bothwell fuͤhrte darauf in den erſten Tagen des Mais(1567.) die Koͤni⸗ ginn nach Edinburgh zuruͤck, und ſie erklaͤrte feierlich vor der oberſten Staatsbehoͤrde, ſie ſei zwar mit Gewalt nach Dunbar gefuͤhrt, aber hier ſo ehrerbietig behandelt worden, daß ſie die ihr zugefuͤgte Beleidigung vergeſſen und dem Grafen gaͤnzlich verziehen habe. Sie erhob ihn zum Herzoge von Orkney und ließ ſich am 15.Mai feierlich mit ihm trauen. Selbſt wenn ſie ihn fuͤr unſchuldig gehalten hat, der ungluͤck⸗ liche Schritt, den Mann zu heirathen, welchen die oͤffentliche Meinung der Ermordung ihres Gemahles beſchuldigte, bleibt, wie Robertſon