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„Wenn eine Anklage nicht auf genügende Gründe geſtützt iſt,“ fiel der Engländer ein,„ſo läßt man vor Gericht den Angeklagten ſchwören, nicht den Anklager.“
„Fremdling,“ fuhr der Stuhlherr fort,„wir haben Dir erlaubt, Dich länger und weitläufiger zu ver⸗ theidigen, als unſere gewöhnlichen Formen geſtatten. Wiſſe, daß das Recht, unter den ehrwürdigen Rich⸗ tern zu ſitzen, dem, der es genießt, einen heiligen Cha⸗ rakter ertheilt. Selbſt die Erklärung des Kaiſers hätte bei uns weniger Gewicht, als die des geringſten Die⸗ ners des Gerichts. Der Eid des Anklägers wird nur durch den eines höhern Mitglieds deſſelben ungültig.“
„Wenn das iſt,“ ſprach der Engländer in feierlichem Tone,„ſo ſey Gott mir gnädig. Dich aber, der Du den Vorſitz führſt bei dieſer furchtbaren Verſammlung, beſchwöre ich, zu erklären, ob Du mich deſſen für ſchul⸗ dig hältſt, weſſen mich der freche Verläumder anklagt; ich beſchwöre Dich bei Deinem heiligen Charakter, bei Deinem Namen.....“
„Stille,“ unterbrach ihn der Stuhlherr,„der Name, unter dem wir in der Welt bekannt ſind, darf, wo wir richten, nicht genannt werden.“
Er wandte ſich nun gegen den Gefangenen und die Verſammlung und fuhr fort:„Zum Zeugen aufgeru⸗ fen, erkläre ich, daß der erſte Theil der Anklage gegen Dich, Du habeſt außerhalb des rothen Landes Dir un⸗ bedachtſame Aeußerungen gegen das Vehmgericht erlaubt wahr iſt, aber ich glaube bei meiner Seele und bezeuge bei meiner Ehre, daß das Uebrige falſch und unglaub⸗


