Teil eines Werkes 
67. Band, Leben von Napoleon Buonaparte, Kaiser von Frankreich : mit einer Übersicht der französischen Revolution : 33. Theil (1828) The life of Napoleon Buonaparte, emperor of the French
Entstehung
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Mochte dieß nun der Fall ſeyn, oder nicht, der Herzog von Enghien lebte nichts deſto weniger unter dem Schutze des Voͤlkerrechts, das die Unverletzbar⸗ keit des Gebiets des einen Staats durch die Sol⸗ daten des andern, ausgenommen in dem Falle eines offen erklaͤrten Kriegs, ausſpricht. Es braucht nicht bewieſen zu werden, daß der Einfall der franzoͤſi⸗ ſchen Truppen in das badiſche Gebiet und die Weg⸗ nahme des Prinzen und ſeines Gefolges dem Staats⸗ geſetze ſchnurſtracks entgegen lief, und bloß mit einem Einfalle von Raͤubern verglichen werden konnte. So war der Ort der Verhaftung in huzem Grade und offenbar ungeſetzlich.

Die Anklage, welche die Verhaftung veranlaßte, erhoͤhte die Geſetzmaͤßigkeit der letztern nicht. Die einzigen Geſetze, auf die man ſich bei dieſer Gelegen heit berufen kunnte, ſind die des 28. Maͤrz 2795, und des 25. Brumaire, Jahr III. Tit. 5, Abſchnitt I. Art.. Dieſe verordnen, daß die Emigranten, welche die Waffen gegen Frankreich getragen haben, ſowohl in Frankreich, als in jedem feind⸗ lichen oder eroberten Lande verhaftet, und innerhalb 24 Stunden durch eine Commiſſton von fuͤnf Mitgliedern gerichtet werden ſollen, die der

Chef des Generalſtabs derjenigen Diviſion der Ar⸗

mee zu ernennen habe, welcher in dem Diſtrikte, in dem ſie ergriffen werden, einquartirt iſt. Ein drittes