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Haus zu uͤberreden, daß die allgemeine, in Bezie⸗ hung auf Napoleon angenommene Politik geaͤndert werden ſolle. Sie war gegen ſeine(Lord Hollands) Anſichten angenommen worden; allein das Parla⸗ ment hatte ſie beſtaͤtigt und er hoffte keine Umſtoſ⸗ ſung ihres Urtheiles zu bewirken. Allein wenn die Gefangenhaltung Napoleon's, wie man behauptet hat, eine Maßregel der Nothwendigkeit war, ſo folgte daraus, daß die Nothwendigkeit ſich auf das beſchraͤnken mußte, was ſie geſchaſſen hatte, und daß folglich der Gefangene mit keiner unnoͤthigen Haͤrte behandelt wurde. Seine Herrlichkeit vermaß ſich nicht, die Berichte, die ihr vor Ohren gekommen waren, als unbedingte Thatſachen zu betrachten, ſondern blos als Geruͤchte, welche eine Unterſuchung erheiſchten, bei der die Ehre des Landes in einem ſo hohen Grade betheiligt war. Die meiſten Ve⸗ hauptungen, auf welche Lord Holland ſeinen Antrag gruͤndete, waren in einer Klageſchrift entnalten, die General Montholon uͤberſchickt hatte. Die in die⸗ ſer Schrift enthaltenen einzelnen Punkte waren Um⸗ ſtaͤnde, deren wir bereits erwaͤhnt haben, die aber hier nebſt den Antworten der brittiſchen Regierung eine kurze Wiederholung finden moͤgen.
Zuerſt wurde gegen die Beſchraͤnkungen, des Napoleon fruͤher zu ſeinen koͤrperlichen Bewegungen zugeſtandenen freien Raumes Beſchwerde gefuͤhrt. Lord Holland gab zu, daß das Klima von St. He⸗


