29 Feſtlandes bekannt machen laſſen, wenn Sie es wuͤn⸗ ſchen. Ich thue meine Pflicht, und alles Uebrige iſt mir gleichguͤltig.“
„Hierauf kam er zum erſten Male auf die Sa⸗ che zu ſprechen, die mich zu ihm gefuͤhrt hatte, und ſagte: Ihre Regierung hat mir keine offizelle An⸗ zeige von der Ankunft dieſes Hauſes gemacht. Soll es errichtet werden, wo ich will, oder an dem Orte, welchen Sie waͤhlen?“
„Ich bin, mein Herr, in der ausdruͤcklichen Ab⸗ ſicht gekommen, Ihnen dieß anzukuͤndigen. Auf den andern Punkt antworte ich ohne Schwierigkeit: Wenn Sie irgend einen beſondern Ort als Bauplatz auser⸗ ſehen haben, ſo will ich ihn unterſuchen, und das Gebaͤude daſelbſt errichten laſſen, wenn ich kein Hin⸗ derniß dagegen ſehe. Wenn ich aber einen Einwurf dagegen ſehe, ſo werde ich Ihnen dieß mittheilen. Um dieſe Sache gewiſſermaßen mit Ihnen zu verab⸗ reden, bin ich hierher gekommen.“
„Dann haͤtten Sie beſſer daran gethan, mit dem Großmarſchall daruber zu ſprechen und ſich mit ihm daruͤber zu vereinigen.“
„Ich ziehe es vor, mein Herr, mich deßwegen an Sie zu wenden. Ich finde, daß ſo manche Miß⸗ verſtaͤndniſſe vorkommen, wenn ich mich anderer Mit⸗ telsperſonen bediene(wie zum Beiſplel in Betreff des Befehls, den ich, wie Sie ſagen, ertheit zaben ſoll, einen Eingang in Ihre, beſondern Zimmer zu


