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verſammelten geſetzgebenden Koͤrpers, den Charakter des franzoͤſiſchen Volks anzunehmen? Sie hatten bei keiner Partei im Staate weder Gewicht noch Einfluß, ausgenommen vermoͤge des augenblicklichen Beſitzes einer Gewalt, die ſchwerlich von irgend ei⸗ ner Seite anerkannt war. Die Thatſache, daß Na⸗ poleon's Macht aufgehoͤrt hatte, legitimirte ſie nicht. Im Gegentheil muß man, da ſie von ihm bevollmaͤch⸗ tigt worden waren, annehmen, daß ſie mit ſeiner Gewalt fielen. Sie waren entweder die von Napo⸗ leon zuſammenberufenen Kammern und an ihn ge⸗ bunden, in ſo weit Eide und Verpflichtungen binden koͤnnen, oder ſie waren eine Koͤrperſchaft ohne irgend einen rechtmaͤßigen Anſpruch auf einen politiſchen Charakter. La Fayette behauptete zwar, die gegen⸗ waͤrtigen Abgeordneten Frankreichs befinden ſich in der nehmlichen Stellung wie die Convention, und das im Hounslow⸗heath gelagerte Heer zur Zeit der engliſchen Revolution. Um dieſe Vergleichung paſ⸗ ſend zu machen, haͤtte es aller beſondern Rechtsum⸗ ſtaͤnde bedurft, welche das große Ereigniß des Jahrs 1688 begleiteten. Die Franzoſen haͤtten im Stande ſeyn muͤſſen, die Rechtmaͤßigkeit ihres Verfahrens durch die Angriffe ihres verbannten Monarchen und den in Folge deſſen allgemein, ja faſt einmuͤthig ausgedruͤckten Willen der Nation zu beweiſen. Al⸗ lein die engliſche Geſchichte bot wirklich ein Bei⸗ ſpiel einer Verſammlung dar, das ihrer eigenen an


