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ſchrieb Napoleon gleichfalls unter dem 17. Maͤrz einen Brief an Caulaincourt, indem er es in die Macht dieses Bevollmaͤchtigten gab, auf die Bedinaunger der Verbundeten durchaus einzugehen. Allein die Sprache,
in welcher der Brief abaefaßt iſt, trug ſo wenig das
Gepraͤge der Entſchiedenheit, die fuͤr eine ſo bedeu⸗ tende Conceſſion nothwendig war, daß es immer noch zweifelhaft blieb, ob Canlzincourt ſich berechtigt hielt, darauf Schritte zu thun, oder, ob Napoleon, wenn er ſie that, ſolche anerkannt haͤtte, wenn die Umſtaͤnde es rathſam machten, dem Traktate ſeine Zuſtimmung
zu verweigern*).
*) Die Worte, welche eine ausgedehnte Vollmacht begleiteten, die alle fruͤhere Beſchr'nkung von Caulaincourt's eigenem Gut⸗ duͤnken aufheben ſollten, ſind, wie oben angegeben wurde, in einem Briefe aus Rbeims vom 17. Maͤrz 1814 enthalten:
„Ich habe den Herzog von Baſſano beauftragt, Ihren Brlef en détail zu beantworten. Ich gebe Ihnen die Vollmacht, ſol⸗ che Conceſſionen zu machen, wie ſie zur Fortſetzung(activité) der Unterhandlungen und zur Annahme des Ultimatums der Alliirten unumzaͤnglich nothwendig ſind; der Traktat ſoll die unmittelbare Folge haben, daß unſer Land geraͤumt wird, und die Gefangenen von beiden Seiten zuruͤckgegeben werden.“ 1
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