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Preußen fuͤr verpflichtet halten konnte, ihr Blut fuͤr
Fremde hinzugeben, von denen ſie beſiegt, beraubt und unterdruͤckt worden waren, und in welchem Maße ſie an den Widerwaͤrtigkeiten derjenigen Theil neh⸗ men mußten, die ſich in ihrem Gluͤcke ſo ſchonunzs⸗ los gegen ſie erwieſen hatten. Einen Umſtand glau⸗ ben wir nicht bezweifeln zu duͤrfen, den Umſtand naͤmlich, daß York ganz auf eigene Verantwortung, ohne alle Aufforderung von Seiten ſeines Koͤnigs gehandelt hat. Man hat ſogar Grund, zu glauben, daß der Koͤnig von Preußen dem General York in der Folge die Abſchließung des Waffenſtillſtandes von Taurogen war nicht zum Vorwurf gemacht, aber doch nie ganz verziehen hat. Es war dies
Feiner der nicht ſeltenen Faͤlle, wo das Betragen ei⸗
nes Unterthanen, der ſich herausnimmt, von dem buchſtaͤblichen Befehle ſeines Herrn abzuweichen, um demſelben deſto beſſer zu dienen, weniger Beifall findet, als ſein blinder Gehorſam. Der Koͤnig von Preußen mißbilligte zuerſt all? 8, was York gethan, und befahl, daß er und Maſſenbach nach Berlin ab⸗ gefuͤhrt und vor ein Kriegsgericht geſtellt werden ſollten. Dieſe Generale gehörchten aber nicht und behielten ihr Kommando; die preußiſche Armee be⸗
hauptete mit dem preußiſchen Volke, der Koͤnig ſey
nicht frei, und berief ſich diesfalls auf Augereau's und einiger ſranzoͤſiſcher Truppen Anweſenheit in Berlin. 1


