20 Grenze zu kommen. Sonach iſt begreiflich, warum die Entlaſſung des Herzogs von Otranto von Vielen fehr ungerne und nicht ohne Beſorzutſſe geſehen wurder. t ah n editt e ie mir Dieſe Veſorghiſſe wurden noch um Vtetes durch
den umſtand vermehrt, daß die furchtbare Amtsge⸗
walt des Poltzeimtniſters kurz vor der Entlaſſung
des Herzogs einen groͤßern Umfaug erhalten hatte. Bis dahin war das Schloß Bincennes das einzige
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Staatsgefaͤngutz geweſen, jetzt wurde die Zahl der ntsgeſangniſſe bis auf ſechs*) gebracht. Cs dazu jelgtens alte gothiſche Gebaͤnde inver⸗ ſchiedenen P vinzen des Reiches gewaͤhlt. Dieſe Baſ daren zur Aufnahme von ſolchen Indivi⸗ duen beſtimmt, die zwar keines Vetbrechens üͤber⸗ wieſen, wegen ihren gefaͤhrlichen Grundfaͤtzen aber nicht wohl auf freiem Fuße gelaſſen werden konnten. Lin Geheimenrathsbefehl, der im Grunde doch nur den allerhoͤchſten kaiſ erlichen Wizlen ausſprach, ſollte als Verhaft befehl(Lettre de cachet) dienen. Dieſe Maßregel ward am Iren Maͤrz 1810, nach ei⸗ nem dlesfalls von Fouchs erſtatteten Berichte, von dem Staatsrathe bellebt. Maz wußte aber ger wohl, daß in dieſem, wle in andern aͤhnlichen Fäl⸗ len, derlenige Departementschef, der eine ſolche
Saumur, Ham Landskaonne, Pierre Chatel und Fene⸗ ſtrelle, 3


