Teil eines Werkes 
15. bis 19. Bändchen (1856)
Entstehung
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Schecta und Larsſon waren über die ungebe⸗ tene Geſellſchaft keineswegs erbaut. Hatte der Mann ihnen auch einen Augenblick ſogar ein gewiſſes Ver⸗ trauen eingeflößt, ſo zogen ſie ſich doch bald er⸗ ſchrocken von ihm zurück. Es fiel ihnen nämlich ſehr auf, daß er ſich vorzugsweiſe mit der Gefahr zu be⸗ ſchäftigen ſchien, die über ihren Häuptern ſchwebte. Die Widerwärtigkeit eines ſolchen Themas läßt ſich leicht denken.

Wenn, citirte er aus dem Blatt,ein Reichs⸗ tagsdeputirter einen anderen durch beſchimpfende Worte oder Geberden beleidigt, während ſie in Staatsgeſchäften beiſammen ſind, ſo wird dieß, nach dem Gutdünken des Standes, in welchem das Ver⸗ brechen vorkommt, mit Geldſtrafe, mit öffentlicher Abbitte oder Verluſt von Sitz und Stimme im Reichstag, je nach Beſchaffenheit der Sache, beſtraft; aber und dieſe Worte betonte er beſonders ſtark überfällt ein Deputirter einen andern mit Hie⸗ ben und Schlägen, ſo hat er das Leben verwirkt. Es muß doch verwünſcht unangenehm ſein, Lars⸗ ſon, fügte er hinzu,eine ſolche ſchlechte Ausſicht zu haben. Ich halte es für ſehr unklug von Ihnen, daß Sie das Anerbieten des Barons Wrangel nicht angenommen haben. Jetzt wären Sie vielleicht be⸗ reits in Ulrichsthal, wo nicht...

Wer ſind Sie, mein Herr? unterbrach ihn Larsſon, der ſeine Unruhe über ein ſolches Gerede