Teil eines Werkes 
9. bis 14. Bändchen (1856)
Entstehung
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Herren einander von alten Zeiten her kannten, und daß Vater Lars damit an einen der aufgezählten Fälle erinnern wollte.

er von Kyronius angeklagt, im Rathsſaal ehren⸗ rührige Ausdrücke über die Reichsſtände gebraucht zu haben. Cederhjelm, der Sohn des Reichs⸗ raths, wird als Unterſuchungsrichter beſtellt. H. geht zu ihm, bittet ihn gnädig zu ſein und ſich zu erinnern, daß er früher einmal in Petersburg ſeinen Vater, den Reichsrath aus einer Feuers⸗ brunſt gerettet habe, ſonſt wäre er mit ſeinem ganzen Beſitzthum verbrannt. Cederhjelm ant⸗ wortet:Du konnteſt damals ein ehrlicher Kerl ſein, aber jetzt biſt Du ein Schelm. Verurtheilt ihn hart. Zehn Jahre ſpäter ſieht Cederhjelm ſein Schloß nebſt all' den Reichthümern, die ſein Vater aus Rußland mitgebracht, in einen Schutt⸗ haufen verwandelt.(Linné.)

10) Kyronins, Rathsherr in Upſala, erhielt den Cha⸗

rakter als Bürgermeiſter; war witzig, luſtig, li⸗ beral, aber gefährlich im Verkehr. Eine Pfarr⸗ wittwe entlehnt dreitauſend Thaler von ihm, be⸗ zahlt ſie heim, verlangt den Revers zurück. Er ſucht lange, ſagt, das ſei ganz gleichgültig; endlich findet er einen Wiſch, zerreißt ihn ſchnell, ſagt, das ſei die Schuldurkunde geweſen; aber zwei Jahre ſpäter exequirt er von Nenem dreitauſend Thaler. Gegen ſeinen Vater bewies er ein un⸗ dankbares Herz... Lebte im höchſten Grad tugendlos. Verklagte 1741 den Bürgermeiſter Herkepäus wegen anzüglicher Aeußerungen über die Reichsſtände. Wird 1746 Reichstagsabge⸗ ordneter für Upſala, aber nur durch viele Kunſt⸗ griffe, denn die Stimmen reichen kaum. Im