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von der Ritterſchaft und dem Adel in der Bedräng⸗
niß zu laſſen, von einem andern Mitſtande im Reich
Geſetze anzunehmen oder die Ehre, Wohlfahrt und das Eigenthum des vornehmſten Standes von der Willkür, dem Gutdünken und der Entſcheidung eini⸗ ger abholden, übelgeſinnten und unredlichen Ver⸗ ſchwörer abhängen zu laſſen. Wir erklären alſo hiemit für uns und unſre daheim weilenden Mit⸗ brüder, daß wir als ehrliche ſchwediſche Männer nöthigenfalls mit Gut und Blut der Ritterſchaft und dem Adel, ſowie denjenigen Mitgliedern der andern Stände, welche die Anſicht der Ritterſchaft und des Adels theilen, beiſtehen wollen, um die Freiheit des Reichs und die allgemeine Freiheit aufrecht zu er⸗ halten und zu vertheidigen, ſo daß wir Jeden, wer es auch ſei, der ſich unterſteht, den geringſten Ein⸗ griff in dieſelben zu machen, als offenbaren Reichs⸗ feind, Friedensſtörer und Eidbrecher anſehen und ohne Unterſchied mit gebührendem Nachdruck be⸗ kämpfen werden.“
Höppener ſchwieg hier. Keiner der Anweſenden bewegte ſich von ſeinem Platze, Alle hatten ihre Blicke auf den Redner geheftet. Die meiſten Zu⸗ hörer hatten die angeführten Aktenſtücke entweder nicht gekannt oder wieder vergeſſen. Indem Höp⸗ pener jetzt, beim Beginn einer neuen Reichsverſamm⸗ lung, daran erinnerte, ſtiftete er einen Brand, deſſen Wirkung nicht zweifelhaft ſein konnte.
„Dieſe Erklärungen der Ritterſchaft, des Adels, ſowie der Regimentschefs beweiſen,“ fuhr Höppener fort,„auf welchem Fuß ſie mit einander ſtanden.“
„Aber die feindſelige und verachtungsvolle Ant⸗


