Teil eines Werkes 
1. bis 4. Bändchen (1856)
Entstehung
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die bürgerlichen Intereſſen höher geachtet würden und die Grundſätze der politiſchen Freiheit ſich voll⸗ kommener zum Nutzen des Ganzen entwickeln könnten.

Iſt das Eine oder Andere eingetroffen?

Schon 1723 reichte der Bürgerſtand der Ritter⸗ ſchaft und dem Adel eine Denkſchrift ein, worin er mit Anführung von Gründen, die ſich ſtaatsrechtlich nicht umſtoßen ließen, verlangte, daß die Civilämter des Reichs zur Hälfte mit Unadeligen beſetzt werden ſollen.

Wie antworteten Ritterſchaft und Adel auf die⸗ ſes billige Verlangen?

Der löbliche Bürgerſtand, antworteten ſie, nhat eine ſchwere Zumuthung geſtellt, indem er die Hälfte aller Civilämter für ſich verlangt, unter wel⸗ chem Begehren die ſchädliche Abſicht verborgen iſt, unſere Kinder und Nachkommen, entgegen der Re⸗ gierungsform und den Privilegien des Standes, aus⸗ zuſchließen, wie auch durch den Beifall und die Zu⸗ ſtimmung der andern Stände den verderblichen Zu⸗ ſtand zu begründen, wo ſie durch die unter ihnen vereinbarte Stimmenmehrheit über die Vortheile, Freiheiten und das Eigenthum des Adelſtandes ge⸗ bieten könnten; dann können und dürfen wir als ehrliche ſchwediſche Rittersmänner nicht dulden und geſtatten, daß unſere theure Freiheit auf ſolche Art mit Füßen getreten, unſere Wohlfahrt dem Belieben und Wohlgefallen der andern Stände unterſtellt und unſer einziges Mittel zur Aufrechterhaltung des Standes, nämlich der Beſitz adeliger Güter und Aemter, uns, der Regierungsform und den Privi⸗ legien zuwider, abgeſprochen und genommen werde.