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ſei, und daß nur ihr Gottesdienſt erlaubt waͤre. Dieſer Vorſchlag ging von einem Karthaͤuſer Moͤnch, Namens Dom Gerle, aus, den es zu ſpaͤt beunruhigte, daß die Volksparthei, zu welcher er ſo lange gehalten hatte, nun wohl dazu kommen koͤnnte, in Kirchenſachen Neuerungen einzufuͤhren, ſo wie ſie es ſchon in den Staatsangele⸗ genheiten gemacht hatte. Den erſten Tag wurden die
Debatten mit Anſtand gefuhrt, aber am zweiten waren
die Hallen der Verſammlung von einer großen wuͤ⸗ thenden Menge umgeben, welche alle diejenigen be⸗ ſchimpften, ſchlugen und mißhandelten die dafuͤr be⸗ kannt waren, die vorgeſchlagenen Maßregein zu be⸗ guͤnzugen. Im Innern des Hauſes ſtellte man vor, daß die Annahme des vorgeſchlagenen Geſetzes, das Signal zu einem Religionskriege werden wuͤrde; mit
Entſetzen und Verzweiflung nahm Dom Gerle ſei⸗ nen Antrag zuruͤck.
Der Erfolg dieſer Oppoſition zeigte, daß man mit gutem Erfolg ein jedes Probeſtuͤck an der Kir⸗ che machen koͤnnte, da die Religion, welche ſie lehr⸗ te, die Geſetzgeber des Volkes nicht laͤnger mehr zu intereſſiren ſchien. Man brachte einen Plan vor, worin man fuͤr den oͤffentlichen Gottesdienſt(Culto publique), wie man ihn gezwungenerweiſe ohne wei⸗ teren ehrfurchtsvollen Ausdruck nannte,(als wollte man ihm das Anſehen eines bloßen Geſetzes uͤber fruͤhere Verbindlichkeiten geben) auf die ſparſamſte Weiſe
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ſorgte. Aber das war noch nicht Alles. Daſſelbe


