. 34 daß ihre Perſonen unverletzlich ſeien, und daß je⸗ der, der irgend eine Gewaltthaͤtigkeit gegen die Perſon eines Volksrepraͤſentanten auszufuͤhren ver⸗ ſuche, ſich des Hochverraths gegen die Nation ſchuldig mache.
Ihre Feſtigkeit, in Verbindung mit der Un⸗ verletzlichkeit, mit der ſie ſich gepanzert hatten, und den Aufſtaͤnden, die in Paris ausgebrochen waren, noͤthigten den Koͤnig nachzugeben, und ſeinem Vor⸗ ſatze, die Staͤnde aufzuloͤſen, zu entſagen. Dieſe ſetzten ihre Sitzungen unter ihrem neuen Namen Nation alverſammlung fort; waͤhrend zu ver⸗ ſchiedenen 5 eiten und durch verſchiedene Kunſtgriffe
die Kammern des Adels und der Geiſtlichkeit mit ihnen vereinigt, oder, eigentlicher geſprochen, in einen allgemeinen Koͤrper verſunken und verſchlun⸗ gen wurden. Haͤtte dieſe Verſammlung im Allge⸗ meinen ſo reine Abſichten gehabt, als dies, wie wir gerne glauben, bei vielen, oder den meiſten ihrer Mitglieder der Fall war, ſo haͤtte die fran⸗ zoͤſiſche Regierung, die jetzt todt zu ihren Fuͤßen lag, gleich dem Raͤuber des Prometheus, neues Le⸗ ben aus ihren Haͤnden empfangen koͤnnen. Allein obſchon die Nationalverſammlung in ih⸗ rem Widerſtande gegen die Macht der Krone, und in ihrer Bekaͤmpfung der Anſpruͤche der bevorrechte⸗ ten Klaſſen faſt einmuͤthig war, ſo war ſie doch in Betreff ihrer anderweitigen Abſichten ſehr getrennt,


