27 nalverſammlung, und auf die Anſpruͤche, welche ſie in der letztern Eigenſchaft machte, vorbereitet. Er⸗ ſchrocken— und es war kein Wunder— uͤber das ploͤtzliche Emporſteigen dieſes rieſenmaͤßigen und alles uͤberſchattenden Gebaͤudes wurde Ludwig geneigt,
den Rathſchlaͤgen derer Gehoͤr zu ſchenken, welche ihm riethen, dieſe neue und furchtbare Gewalt da⸗
durch zu bekaͤmpfen, daß er ihr das Gewicht der
koͤniglichen Macht entgegenſetzte. Dieſe ſollte jedoch
mit einer ſolchen Beruͤckſichtigung der neulich aufge⸗ ſtellten volksthuͤmlichen Meinungen und mit einer ſolchen vollſtaͤndigen Abtretung des verhaßten Theils der koͤniglichen Praͤrogative ausgeuͤbt werden, daß der aufkeimende Geiſt der Freiheit dadurch nicht be⸗ leidigt werden koͤnnte. Zu dieſem Ende wurde eine oͤnigliche Sitzung beſchloſſen, in welcher der Koͤnig perſoͤnlich in der Mitte der drei Staͤnde ſeines Koͤ⸗ nigreichs erſcheinen und einen Entwurf vorſchlagen
ſollte, der, wie man hoffte, alle Partheien vereini⸗
gen, und alle Gemuͤther beruhigen koͤnnte. Der Name und die Form dieſer koͤniglichen Sitzung war vielleicht nicht gut gewaͤhlt, da ſie in einer zu na⸗ hen Verbindung mit denen eines Lit de justice ſtan⸗ den, in welchem der Koͤnig eine gebietende Gewalt uͤber das Parlament auszuuͤben pflegte; auch war das Verfahren darauf berechnet, Erinnerungen an die hoͤchſt unpopulaͤre koͤnigliche Sitzung des 19. Novbr. 1787, an die Entlaſſung Neckers, und die


