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als eine Beute, von der er die groͤßte Hälfte zu haben wuͤnſchte. Damit aber die Schuld ungerechter Habſucht nicht auf ihn fiele, wollte er ſich derſelben mit Zu⸗ ſtimmung des Koͤnigs bemächtigen, und insbeſondere unter dem Vorwande, ſie pflichtmaͤßig zu verwalten, da ſie herrenlos waͤren. Der letzte Grund konnte ihm auch bei den Edeln zur Entſchuldigung dienen, ihm ſogar gut angerechnet werden, die ihn ſonſt einen Raͤuber fremden Eigenthums genannt haben wuͤrden. Es waren in den Douglasſchen Beſitzungen bereits Streitig⸗ keiten und Zwiſte vorgefallen, weil das regierende Oberhaupt fehlte, denen geſteuert werden mußte, wenn ſie nicht andern Lehnsleuten zum boͤſen Beiſpiele dienen und fuͤr die Herren der Unterthanen nach⸗ theilig und gefaͤhrlich werden ſollten. Dies Alles wußte der Koͤnig, aber wie dieſem Unweſen eigentlich abgeholfen werden ſollte,


