Teil eines Werkes 
3. Theil (1862)
Entstehung
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Verbrechen, ſeine Ehre zu ſchützen und den Schimpf des Läſterers mit ſeinem Blute zu vertilgen? Konnte er ſich nicht frei und kühn ſtellen und muthvoll ſagen: ich habe meine Ehre gerächt, und den Schimpf mit dem Blute des Gegners abgewaſchen, hier bin ich nun und ſtelle mich dem Geſetze!“—

Ja, das konnte er, und kein Ehrenmann würde ihm ſeine Achtung und ſeine Theilnahme verſagen, wenn er dem verletzten Geſetze ſeinen Zoll bringen mußte. Die Richter ſelbſt würden mit Bedauern ihren Spruch über den muthigen Jüngling fällen, der kühn dem Tode in das Auge geſchaut und ohne Beben die Kugel erwartet hatte, die ihn zerſchmettern ſollte. Sie ſelbſt, die ſtrengen Män⸗ ner der Gerechtigkeit, würden ihn achten, und wenn ſie den ſtrengen Spruch gefällt, ihm theilnahmsvoll die Hand drücken und ſagen:„Fünf Jahre ſind keine Ewigkeit, junger Mann, und unſere Achtung folgt Ihnen nach, wenn wir Sie auch verdammen mußten.“

Er konnte ſich dreiſt ſtellen— muthig ſeinem Ge⸗ ſchicke in das Auge blicken, denn er hatte ja nichts gethan, als für ſeine Ehre geſtanden als Mann, als Officier

und Freiherr— und er wollte es. Er wollte hin zum Major von Welliug und ihm ſeinen Degen bringen; er wollte ſich ſelber in Haft ſtel⸗