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theilung von Moreau einzuleiten. Man konnte nichts gegen ihn herausbringen, als daß er, wie er ſelbſt ge⸗ ſtand, Pichegru zweimal geſprochen habe, wobei er je⸗ doch jede Theilnahme an deſſen Plane ſchlechthin leugnete. Die Mehrheit der Richter ſchien geneigt, ihn gaͤnzlich loszuſprechen, wurde aber von dem Praͤ⸗ ſidenten Hemart gewarnt, dieſes nicht zu thun, weil ſonſt die Regierung zu ſtrengeren Maaßregeln ſchreiten wurde. Zufolge dieſes Winkes, und um die Sache guͤtlich abzuthun, erklarten ſie Moreau fuͤr ſchuldig⸗ aber doch nicht in einem ſolchen Grade, daß die To⸗ desſtrafe gegen ihn verhaͤngt werden konnte. Er ward zu zweijaͤhriger Gefaͤngnißſtrafe verurtheilt; da aber die Soldaten fortwaͤhrend warmen Antheil an ſeinem
Schickſal nahmen, ſo verwendete ſich Fouché, der jetzt
wieder an der Spitze der Polizei⸗ ſtand, ſehr eifrig fuͤr ihn, und unterſtuͤtzte das Geſuch der Madame Moreau, das uͤber ihren Gemahl ausgeſprochene Ur⸗ theil abzuaͤndern. Seine Gefangenſchaft ward ſofort in eine Verbannung verwandelt, was für Moreau, nach dem, was neuerlich in den Staatsgefaͤngniſſen ſich zugetragen hatte, ein Vortheil und auch ſuͤr Buona⸗ parte ein Gewinn war, in ſoferne dadurch den Blicken und den Gedanken der republikaniſchen Partei und der Soldaten ein Fuͤhrer entruͤckt wurde, der wegen ſeiner militariſchen Talente haͤtte gefaͤhrlich werden koͤnnen. So entging Buonaparte einer gegen ihn angezettelten Verſchwoͤrung, und erſtarkte in ſeiner Macht wie ein


