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nen, von denen einer ſo gut wie der andere zum Stellvertreter gewaͤhlt werden kann; jene erſte Befug⸗ niß aber ward jetzt auf die weit unbedeutendere zweite beſchraͤnkt, und dieß war auch der faule Fleck in dem Syſteme von Sieyes, und der haͤrteſte Schlag fuͤr die Freiheit, die nur durch eine voͤllig freie, unmittelbar vom Volke ausgehende Wahl ſeiner Stellvertreter geſichert werden kann.
Alle die Gleichgewichte, und Hemmniſſe, die Sieyes an die Stelle des Inſtituts der freien Vol S⸗ wahlen geſetzt hatte, wurden zur Seite geſchafft; die uͤbrig gebliebenen Bruchſtuͤcke ſeines Syſtems mußten dagegen zu Stufen dienen, auf denen Buonaparte zu einem Deſpotenthrone hinanſtieg. Sieyes wollte ſei⸗ nen Großwaͤhler zu einer bloßen Verzierung zum Schlußſtein ſeines Staatsgebaͤudes, gleichſam zu einem vergoldeten Knopfe auf einem Kirchthurme machen; er ſollte ein Herrſcher ohne Gewalt, ein muͤßiger Koͤ⸗ nig ſeyn und an den zwei Konſuln zwei Hausmaier (Maires du Palais) haben. Buonaparte dagegen legte die ganze vollziehende Gewalt, ſammt der ausſchließ⸗ lichen Initiative zu allen Geſetzen in die Hand des erſten Konſuls und machte die beiden uͤbrigen zu blo⸗ ßen. Anhaͤngſeln, die man nach Gefallen bei Seite ſchie⸗ ben konnte.
Auch waren die uͤbrigen conſtitutionellen Behoͤr⸗ den keineswegs dazu geeignet, der wachſenden Macht dieſes algewaltigen Staatsbeamten Einhalt zu thun;


