Beſitzthum und einen Titel auszuwirken, der ihre Stellung ſicherte. Nur auf die dringenden Forderun⸗ gen des Czaren ernannte König Ludwig Hortenſe zur Herzogin von St. Leu, und erhob er ihre Beſitzung St. Leu zu einem Herzogthum.
Aber dies geſchah nur mit Widerſtreben und nur unter dem Druck dieſer Verpflichtungen, welche Lud⸗ wig XVIII. gegen die Bundesgenoſſen hatte, die ihm ſeinen Thron wiedergegeben, Verpflichtungen, welche die Bourbonen eben ſo gern hätten hinweg leugnen
mögen, als die ganze Zeit der Revolution und des
Kaiſerthums..
Denn die Bourbonen ſchienen wirklich nur wie aus einem langen Schlaf zu erwachen und wunderten ſich ſehr, daß die Welt während deſſen weiter gegan⸗ gen war.
Nach ihrer Meinung mußte Alles auf dem Punkt ſtehen geblieben ſein, auf welchem ſie es vor zwanzig Jahren verlaſſen hatten, und ſie wollten wenigſtens jetzt das, was dazwiſchen lag, negiren. König Lud⸗ wig zeichnete daher ſeinen erſten Act als im„neun⸗ zehnten Jahre ſeiner Regierung,“ und verſuchte in allen Dingen unmittelbar an das Jahr 1789 anzu⸗ knüpfen. Deshalb waren die Patentbriefe, in welchen Hortenſe von Lndwig XVIII. zur Herzogin v. St. Leu ernannt wurde, in einer für die Königin beleidigenden Weiſe abgefaßt, denn es war darin geſagt,„der König ernennt die Mademoiſelle Hortenſe von Beau⸗ harnais zur Herzogin von St. Leu.“—
Die Königin erklärte, dieſen Titel unter ſolchen Umſtänden nicht annehmen zu wollen und wies die Patentbriefe zurück. Erſt auf des Czaren zürnende Forderung entſchloß ſich Herr von Blancas, der Pre⸗ mier⸗Miniſter des Königs, zu einer andern Redaction der Patentbriefe, und es hieß jetzt:„Der König er⸗


