Teil eines Werkes 
3. (1858) Die Erben / von Max Ring
Entstehung
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fieberhafter Spannung verfolgte die ganze Hauptſtadt den ferneren Gang der Verhandlungen. Bis jetzt hatte noch immer der Fiskus die größte Ausſicht auf die Erbſchaft, da dieſe ihm nach Verlauf eines beſtimmten Zeitraumes zu⸗ fallen mußte, wenn ſich bis dahin kein wirklicher Anver⸗ wandter finden ſollte, der zur Familie Arnold gehörte und darüber den unumſtößlichen Beweis zu führen vermochte. Wie gewöhnlich ärgerte man ſich, daß der Staat das ganze ſchöne Vermögen erben ſollte und gönnte es jedem Anderen noch weit mehr. Deshalb erregte die Nachricht ein faſt freudiges Aufſehn, daß ſich neuerdings zwei Bewerber auf ein Mal eingefunden hätten, deren Anſprüche mindeſtens ſo weit begründet waren, daß das Gericht ſich diesmal veranlaßt ſah, genauer darauf einzugehn und vorläufig ſich mit Prüfung derſelben ernſthaft beſchäftigte. Es wurde zu dieſem Behufe eine neue Beweisaufnahme angeſtellt und in den Zeitungen ein vollſtändiges Geſchlechtsregiſter der Arnold'ſchen Familie von männlicher und weib⸗ licher Seite aufgeſtellt, ſoweit daſſelbe bis jetzt ermittelt war. Nur diejenigen Deſcendenten, welche einem dieſer öffentlich angegebenen Zweige angehörten, ſollten, um jeden fernern Anſpruch im Voraus zu begegnen, zur Bewerbung um die Erbſchaft zugelaſſen werden. So weit war die Sache gediehn, als dieſelbe mit einem Male eine über⸗ raſchende Wendung nahm; ſämmtliche bisherige Präten⸗ 2.

1858. XVI. Neue Stadtgeſchichten. III.