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pel der Vornehmheit, wurde neben dem Gemeinern allgemeiner und darum erfreulicher. Was ſonſt nur
in den hoͤhern Regionen ſich bewegte, ſtieg in die
untern Kreiſe des Volks herab. Warum ſollte daſ⸗ ſelbe mit allen Wohlthaten und Freuden, welche das Leben verſchoͤnen, nicht auch ſeine Muͤhe und Verantwortlichkeit uͤbernehmen und um Wohl oder Weh des Vaterlands ſtreiten?
Im Jugendalter des germaniſchen Reichs war jeder Freie durch den Heerbann zum Kriegszuge verpflichtet, und diente in weiten Fahrten dem Haupte der Nation— dem Koͤnige oder Kaiſer— ohne andern Lohn als um Ausſicht auf Beute. Dieſe urſpruͤngliche, naturgemaͤße Kriegsverfaſſung endete allmaͤlig mit der Entwicklung des Lehen⸗ weſens, welches hervorgegangen aus dem uralten Geſindegefolge, die adligen Lehensinhaber zu Roß⸗ als Vaſallen in den Streit ihrer Herren rief. Dieſe erſten Vaſallen hatten wieder Vaſallen und dieſe Unterordnung des Lehensverbandes befaßte zuletzt den ganzen Kern der Nation. Fußvolk gab es faſt nicht oder wurde gering geachtet; Armbruſtſchuͤtzen kamen erſt im vierzehnten Jahrhunderte auf. Die Vaſallen⸗ unterordnung knuͤpfte jedoch bald ein ſehr loſes Band zwiſchen dem Reichsoberhaupt und dem Adel. Fuͤr groͤßere Kriege reichte ſie nicht mehr aus, aber
Kriegsluſt und Kriegsnoth blieben. Man mußte auf
Mittel bedacht ſein, das Heerweſen durch und durch umzugeſtalten.


