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Abriß der Länder- und Staatenkunde, besonders von Deutschland : mit beständiger Hinsicht auf die neuesten Veränderungen und kurzen historischen Notizen / bearbeitet von Johann Heinrich Müller, Lehrer an der Realschule zu Hattinger, in der Grafschaft Mark
Entstehung
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den, als an diejenigen, welche er ſelbſt giebt; in andern iſt er durch ſchon beſtehende Geſetze mehr oder weniger eingeſchraͤnkt. Despotiſch iſt die Re⸗ gierungsform alsdann, wenn der Regent nicht nach Geſetzen, ſondern nach ſeiner jedesmaligen Will⸗ kuͤhr und Laune herrſcht.

62) Man nennt diejenigen Unterthanen, welche in einer eingeſchraͤnkten Monarchie das Recht haben bey wichtigen Regierungsgeſchaͤften ihre Einwilligung zu geben, Land⸗ oder Reichsſtaͤnde.(Parlement, Senat u. ſ. w.)

63) Die Thronfolge in einem monarchiſchen Steaate iſt entweder erblich, d. h. nach dem Tode des Regenten folgt ihm(gewoͤhnlich) ſein aͤlteſter Sohn in der Regierung(in einigen Staaten erbt auch, in Ermangelung des maͤnnlichen das weibliche Geſchlecht) oder der neue Regent muß gewaͤhlt werden, in welchem Falle man den Staat ein Wahlreich nennt, dergleichen in Europa nur das deutſche Reich, der Kirchenſtaat, das Churfuͤrſten⸗ thum Mainz in Deutſchland, und einige kleinere geiſtliche Herrſchaften ſind..

64) Eine Republik iſt ein Staat, wo die hoͤchſte Regierungs⸗ Gewalt mehrern Perſonen(zu⸗ weilen unter ſichtbar uͤberwiegendem Einfluſſe eines Einzigen, wie z. B. ebeinwier in Frankreich)

anvertrauet iſt,