Teil eines Werkes 
5. Band, 1. Abtheilung (1858)
Entstehung
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Ja wohl! ſtimmte Lippach bei.Vae victis! Denn nicht nach gewöhnlichem Rechtslauf, nicht nach un⸗ ſeren Geſetzbüchern ſoll gerichtet werden. Sie haben eine furchtbare Inſtruction erhalten oder vielmehr ſich ſelbſt ge⸗ macht. Es ſoll ganz ſummariſch verfahren werden. Das Ver⸗ brechen des Hochverraths und der Rebellion wider des Kaiſers Majeſtät wird als feſtgeſtellt angenommen. Den agreu⸗ lichen Rebelleny, ſo werden ſie genannt, wird gar kein Ausreden, Weitläufigkeit, dilatoriſche oder andere Exception geſtattet werden. Die Abweſenden dürfen keine Verthei⸗ diger ſtellen!*)

Unerhört! rief Baſilius. Er wurde immer bleicher und unruhiger.

Ja, es ſollte anfänglich gar keine Defenſion geſtattet werden, doch aus Gnaden! der Obriſtlandhofmeiſter von Waldſtein hat es, erlangt wird ein Advocat als Defenſor zugelaſſen ſein. Er darf aber keine Einwendung machen, die irgend einen Aufſchub veranlaßt oder einen Zeugen aufruft; es ſollen, heißt es wörtlich auch hier, gjegliche dilatoriſche exceptiones und Ränke abgeſchnitten werden!»*)

Man will alſo nicht richten, ſondern nur ver⸗ urtheilen! ſprach Baſilius ſchauernd und ſchüttelte ſich

wie von einem Fieberfroſt ergriffen.Wer hätte es auch.

anders denken können!

Nur der Blutdurſt will ſich ſättigen! rief der alte Holoduk.

Der Beiſtand des Herrn wird die Märtyrer nicht verlaſſen, ſagte Chlodzek mit flehendem Blick zum Himmel.

*) Hiſtoriſch. n) Hiſtoriſch.

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