Teil eines Werkes 
1. Band (1851)
Entstehung
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ſchlafen, noch mit Gläubigen freundſchaftliche Verbindungen haben, noch mit geiſtigen Büchern oder Schmuck irgend einer Art handeln unter Strafe einer Geldbuße von hundert Thalern und ſiebenjähriger Haft. Wenn die Iſraeliten ihre Todten beiſcharren, ſo muß dies ohne Feierlichkeit geſchehen, auch dürfen ſie unter Strafe augenblicklicher Wegnahme keine Fackeln dabei tragen. Die Uebertreter dieſes Edikts ver⸗ fallen der Strafe der heiligen Inquiſition. Die gegenwärtige Maßregel ſoll im Ghetto durch Anſchlag in der Synagoge veröffentlicht werden.

Als der letzten Beſtimmung gemäß dieſe Bulle im Ghetto bekannt wurde, empfing man ſie mit Wehrufen und Jammer⸗ geſchrei. Eine Zeitlang fürchteten die unglücklichen Juden, daß man ihnen auch das gelbe Abzeichen, welches ſie vordem auf der Schulter tragen mußten, wieder anheften werde.

Ein allgemeines ſchmerzliches Klagen wurde laut.

So, ſagten Einige, wurde das Syſtem der Unge⸗ rechtigkeit, welches die Juden außerhalb des Rechtes ſtellt, vollkommen gemacht, dieſe neue Maßregel war die ſtrenge Folge jener früheren, welche ihnen den Erwerb von Grundbeſitz unterſagte.

Welch neues Wehe, riefen ſie aus, drohet ihnen noch ferner; war es nicht genug, daß ſie in den Ghetto eingeſperrt waren, wohin ſie vier Stunden nach Sonnenuntergang nur mit Erkaufung des guten Willens des beſtellten Wärters zurückkehren konnten!

Hat der römiſche Stolz, ſagten Andere, noch nicht 10*