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eines Erdenlebens nicht eine bedeutſame Ergänzung durch die Nähe der Bergſchenke erhielten, welche einem der hübſcheſten Männer ſeiner Zeit als Wohnung diente, muß dahingeſtellt bleiben.
Frau Horink hielt mit Herrn Evers im Allgemeinen genommen gute Nachbarſchaft, das heißt, ſie grüßten einander und plauderten im Vorbeigehen mit einander, ohne ſich durch ceremonielle Beſuche zu beläſtigen. Seit des Wachtmeiſters Tode hatte ſich freilich eine kühlere Stimmung in Herrn Evers' Begegnung eingeſchlichen. Frau Horink hatte mit der Erbſchaft ihres Vaters zu⸗ gleich die Verbindlichkeit übernommen, einen leidigen Proceß, den er mit Herrn Evers führte, gerichtlich ent⸗ ſcheiden und ſich nicht zur Zurücknahme deſſelben be⸗ wegen zu laſſen. Einige Verſuche dieſer Art wurden von Frau Horink tapfer zurückgeſchlagen, und ſeit dieſer Zeit plauderte Herr Evers nicht mehr am Gartenzaun mit der Mutter und Tochter, wenn er vorüberging. Jedoch ließ er es ſonſt nicht an den gewöhnlichen Höf⸗ lichkeitsbezeigungen fehlen.
Im Grunde that es Frau Horink leid, mit Herrn Evers proceſſiren zu müſſen. Da ihr alter Vater aber eine ausdrückliche Beſtimmung darüber nachgelaſſen und ihr ein Verſprechen abgenommen hatte, ſo betrachtete
ſie ſich für gebunden. Fritze, Schloß Bärenberg. I. 14


