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den Bedingungen in Kenntniß geſetzt werden, unter wel⸗ chen Frau von Pröhl ihre Einwilligung gegeben hatte, damit das Ganze den ernſtheiligen Charakter einer pflichtgemäßen Verhandlung und nicht den gehäſſigen Ausdruck einer Intrigue erhielte. Sie ſollte eben ſo über⸗ raſcht daſtehen, wie diejenige, welcher ſie durch den Wil⸗ len ihres Bruders entzogen wurde.


