ter zu entſcheiden haben, und freie Wahl bei denſelben ein höchſt ſeltener Fall iſt.
Beguma hatte übrigens hier nur den eigenen und fremden Aberglauben benutzt, einen ihrer Entwürfe zu ſanctioniren. Denn ſchon ehe ſie ihre Kinder wiederge⸗ ſehen, ſtand dies Vorhaben bei ihr feſt. Nur hatte ſie damals Sulaika dazu auserſehen, mußte aber jetzt, da ſie wußte, daß Sulaika den Bruder Futteh Khans liebe, ihre Wahl ändern.
Mit der größten Ruhe bezeichnete ſie daher der Ge⸗ ſellſchaft Arola als das Opfer. B Bhawalpura's Er⸗ ziehungsſyſtem kam der Mutter hier ſehr zu Hülfe: denn das arme Kind, weit entfernt den rechten Begriff von dem zu haben, was es eigentlich ſollte, ergab ſich mit morgenländiſchem Gleichmuthe in ſein Schickſal; ja es fand in dem Gehorſam gegen den Befehl der Mutter, Troſt für die Trennung von der Schweſter. Beguma behielt ſich die weitere Belehrung Arola's vor.
Zu gleicher Zeit mit dieſem Anſchlag auf Futteh⸗ Khan, wurde beſchloſſen: daß die Häupter im Stillen für den Beſitzer des„Koheienoor“ werben ſollten, während Schah Schudſcha und ſeine Familie ſich vor⸗ nahmen; einer Einladung des benachbarten Seikhs⸗Fürſten,


