„Sagt man nun etwas dagegen, heißt es: Cs ſteht Jedem frei Trinkgelder zu geben oder nicht; denn Trinkgelder ſind freiwillige Belohnun⸗ gen für beſonders gut— oder über die Pflicht geleiſtete Dienſte.— In wie weit Einem aber das Trinkgeldgeben frei ſteht, ſehen Sie jetzt mit eigenen Augen. Sie haben dem Gaſt⸗ halter eine ſchöne Zeche bezahlt; da Sie aber ver⸗ abſäumten Trinkgelder auszuſtreuen, beſinnt ſich der Kellner ob er Ihnen wohl die beſtellte Flaſche Wein bringen ſoll, und es wird mich wundern, wenn er Ihnen nicht ſagt: im Keller ſteht ſie, gehen Sie hin und holen Sie ſich die Flaſche ſelbſt.“
„Dieſes Unweſen hat mich längſt indignirt; denn ſo gut jeder andere Geſchäftsbeſitzer die ihm zur Be⸗ treibung ſeines Geſchifts nöthigen Hände beſolden muß— was nicht mehr als recht und billig— ebenſogut müſſen dieß die Gaſtwirthe auch, und es iſt dieß gezwungene Trintgeldgeben gar nichts anders als eine, durch die Gewohnheit
ſanctionirte, Prellerei.“
„Viele Geſchäftsreiſende haben ſich daher— und ich gehöre zu denſelben— entſchloſſen: Gar keine


