Teil eines Werkes 
2. Band (1851)
Entstehung
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ihm gefiel die Stellung eines Comitats⸗Beamten viel beſſer, deſſen Beſchäftigungen vielſeitiger waren, der ſeinem Amte zufolge im Comitate herumreiſen mußte, und mit dem Volke in unmittelbarer leben⸗ diger Verbindung ſtand, und dabei ſowohl in ad⸗ miniſtrativer als richterlicher Stellung unabhängiger war, als die Regierungsbeamten, die maſchinen⸗ artig die Verordnungen ihrer Vorgeſetzten zu be⸗ folgen hatten. Doch wenn er dies ſeiner Mutter ſagte und ſeine Wünſche äußerte, beim Comitate zu dienen, da erhielt er ſtets zur Antwort: Mein Kind, das iſt kein ſicheres Brod, dieſe Beamten unterliegen in jedem dritten Jahre der Wahl, ſie müſſen ſich daher einer politiſchen Parthei anſchlie⸗ ßen, mit der ſie ſtehen oder fallen, und dann wird jeder ihrer Schritte in den Comitatsverſammlungen zur Sprache gebracht, die Partheileidenſchaft ſtellt alles in falſchem Lichte dar. Ihre Exiſtenz ſcheint freilich glänzender, als die der Regierungsbeamten, doch ſie iſt ſo precair, daß es ſelten einen unter ihnen giebt, der, wenn er die Gelegenheit hat, eine Stelle bei der Regierung zu erhalten, ſie nicht annähme.