Teil eines Werkes 
1. Band (1861)
Entstehung
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und es nach einer kurzen Anſprache des Letzteren unter anderen Privilegien auch zu dem eben ſo merkwürdigen als die damaligen Verhältniſſe der Prager Judenſchaft bezeichnenden achtzehnten Paragraph kam, der folgen⸗ dermaßen lautet:„Wann etwa ein Uebelthäter vor oder nach der Tortur auf einen Juden bekennete, doch den⸗ ſelben weder in Perſon kennte, noch ſonſten mit andern erkenntlichen Umſtänden zu beſchreiben wüßte, ſo ſollen nicht alle Juden, wie zuvor bisweilen geſchehen, zu dem Uebelthäter in das Gefängniß, noch der Uebelthäter unter den Juden herumgeführt, ſondern vermöge der Rechte, mit Anſtellung einer Inquiſition prozedirt und verfahren werden.“ Nachdem die Vorleſung beendet war, erhob ſich der Vorſtand der Judenſchaft, Rabbi Iſrael Brandeis. Mit wenigen, aber herzlichen Worten dankte er dem Kaiſer für dieſen Ausſpruch der Gerechtigkeit, welcher nunmehr auch ſeinen iſraelitiſchen Unterthanen ihre Menſchenwürde zurückgab und die Feſſel des Vorur⸗ theiles allmälig von ihnen nahm. Würdevoll und mit Theilnahme bemerkte hierauf der Altſtädter Primator, wie ſehr es ihn freue, daß ſich die Verhältniſſe der Ju⸗ den zum Beſſeren wenden und daß ihre Stellung als Staatsbürger anerkannt wurde. „Edle, ehrenfeſte und geſtrenge Herren,“— nahm