Teil eines Werkes 
2. Band (1860)
Entstehung
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jenskyſchen Garde; ein ſtrenger Befehl gegen die in Rußland üblichen Beſtechungen und Erpreſſungen der Beamten erfloß. Die Handelsmonopole wurden aufge⸗ hoben. Die furchtbare, einer Inquiſition ganz ähnliche Kanzlei, wo der verworfenſte Böſewicht durch Anklage den rechtlichſten Mann in Haft bringen konnte, war ſchon durch Peter III. aufgehoben worden; Katharina hob auch die geheime Kriminalkanzlei auf; ſie vertheilte an ver⸗ abſchiedete Soldaten Ländereien, ſie lud Ausländer zu Niederlaſſungen in Rußland ein, und Gefangenen wurde von ihr ein ſchnelles Gericht zugeſagt; ſie rief den ver⸗ bannten Beſtuſcheff zurück; Orloff mußte ihn empfan⸗ gen; Panin übernahm die auswärtigen Angelegenheiten. Marſchall Münnich, jetzt ganz der neuen Kaiſerin er⸗ geben, und Generaldirektor mehrerer Häfen und des La⸗ dogakanales, beleuchtete ihr den beſtehenden inneren Ver⸗ waltungsorganismus Rußlands; er zeigte ihr, daß das ungeheure Reich faſt nur von den Oberſekretären und Sekretären, und nicht von den eigentlichen, meiſt aus ver⸗ abſchiedeten Offizieren gewählten Gonverneuren regiert werde, welche ungeſchult in den Staatsgeſchäften, an den Rathstiſchen nur hin und her zu ſchwatzen pflegten, wäh⸗ rend die gleichſam zufälligen undunvergleichlichen Erinnerungen der Oberſekretäre bei dieſen Berathungen ſtets den Ton angaben und auch den Ausſchlag gaben.