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zu vollenden, noch manchen gelehrten Kampf in den Hallen der Alma mater zu beſtehen.
Aber Proskowskh's Muth war gebrochen.—
Seine Zuſtändigkeit in die Kreiſe der Leibeige⸗ nen Polens, war im ſchwediſchen Heere nicht un⸗ bekannt geblieben, da Wolsinskh es ſich zum Ge⸗ ſchäfte gemacht hatte, die Kunde hievon im ſchwe⸗ diſchen Lager möglichſt auszubreiten; ja er hatte, vielleicht in dunkler Ahnung ſeines Schickſales, für den Fall, daß ihn eine böhmiſche Kugel zum Tode träfe, ſein Recht auf die Perſon Proskowskh's einigen andern polniſchen Landsleuten im ſchwediſchen Heere mit der ausdrücklichen Bedingung übertragen, daß dieſe möglichen Erben der Perſon Proskowskh's nie⸗ mals in deſſen Loskaufung aus der Leibeigenſchaft willigen dürften, dieß aber mit boshafter Freude durch ein eigenes Schreiben dem im ſchwarzen Thurme gefangenen Proskowskh mittheilen laſſen.
Zwar war dieſe Sache im letzten Taumel der Friedensfeierlichkeiten verhallt, und bei Proskowskh's Entlaſſung aus der ſchwediſchen Gefangenſchaft nicht die mindeſte Erwähnung mehr hievon geſchehen; aber Johannes Proskowskh hatte ſeine Schmach nicht vergeſſen, und ſeine glühende Phantaſie malte ihm das Schreckbild einer Aufforderung aus Polen 1857. X. Der Jeſuit. II. 16


