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ſelbſt im entlegenſten Stadtviertel nicht frei geblieben war. Ihr Grundeigenthum beruhrte unmittelbar denjenigen Theil der Ringmauer, an deſſen entgegengeſetzter Seite der unheil⸗ volle Auftritt ſich zugetragen hatte. War es dem Geſpenſt ſo leicht geworden, uber den breiten und tiefen Stabtgraben hinwegzukom⸗ men, ſo konnte man darauf rechnen, daß ihm auch die Höhe der Mauer kein Hinderniß in den Weg legen werde, ſobald es ihm etwa
einfalle, im Innern der Stadt ſelbſt einen Beſuch abzuſtatten. Und wenn es nun, aller menſchlichen Gegenwehr Trotz visends gerade an der nämlichen Stelle, wo der mörderiſche
Kugelregen wirkungslos erfolgt war, ein ſol⸗ ches Vorhaben in's Werk richtete; wer hatte dann den Schreck aus der erſten Hand? an wem wurde zuerſt das Vergeltungsrecht de⸗ uͤbt? wer mußte vor allen andern für Kraus⸗ hardts tollkuͤhne Dreiſtigkeit buͤßen?— Rie⸗


