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tungen; es mußte auch eine Geldentſchädigung von 700 Millionen Franken an die Verbuͤndeten, und die Ausgleichung der Forderungen der Unterthanen der verbuͤndeten Maͤchte an Frankreich uͤberneh⸗ men. Zugleich ward ein Beobachtungsheer von 150,000 Mann, unter Wellingtons Befehlen, in den franzoͤſiſchen Grenzprovinzen und deren Feſtun⸗ gen fur fuͤnf Jahre aufgeſtellt, wovon aber bereits im Jahre 1817 ein Drittheil, und im Jahre 1818 auch die uͤbrige Maſſe den Boden Frank⸗ reichs verließ. Auf Preußen kamen von jener Summe 125 Millionen Franken.
Von hoher Bedeutung war der neue Ver⸗ trag, welchen Oeſtreich, Großbritannien, Ruß⸗ land und Preußen am 20. November 1815 zu Paris auf die Unterlage der Vertraͤge von Chau⸗ mont(vom 1. Maͤrz 1814) und Wien(vom 25. Maͤrz 1815) unterzeichneten, worin ſie ſich zur Aufrechthaltung des zweiten Pariſer Friedens nach ſeinem ganzen Umfange, zur Ausſchließung Napo⸗ leons und ſeiner Familie vom Throne Frankreichs auf ewige Zeiten, und zu gemeinſchaftlichen Maasregeln in Hinſicht der Gefahren verpflichteten, welche Europa noch drohen koͤnnten. Schon vorher unterzeichneten die Monarchen Rußlands, Heſtreichs und Preußens perſoͤnlich(26. Sep⸗ tember 1815) den ſogenannten heiligen Bund, zu deſſen Beitritte ſie alle europäiſche Regierungen, mit alleiniger Ausnahme des Papſtes und des Sultans der Osmanen, einluden. Nur Großbri⸗ tannien und der nordamerikaniſche Bundesſiaat ver⸗ weigerten, wegen der Eigenthuͤmlichkeit ihrer Ver⸗ faſſungen, den Beitritt.—
Auf den darauf folgenden Congreſſen der Haupt⸗


