Teil eines Werkes 
2. Band (1866)
Entstehung
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fremde Offizier,einen gemeingültigen Entſchluß zu faſſen. Ihre eigene Sicherheit, meine Herren, und der Beſitz Ihrer Regimenter hängt davon ab. Die Zuſtände bei dieſer Armee ſind zu einer Verworrenheit gediehen, welche kein längeres Zögern geſtattet.

Der Herr Oberſt von Rantzau hat Recht, ſtimmte ihm Knyphauſen bei.Der Starrſinn des Herzogs und ſeine Handlungsweiſe laſſen uns länger keine Wahl, es muß gehandelt werden.

Der Graf von Ortleburg iſt nicht in unſerer Ver⸗ ſammlung erſchienen, äußerte einer der Oberſten.Je⸗ denfalls find wir nach der von ihm veranlaßten Maß⸗ regel befugt, ihn vorzufordern und ihm die volle Ver⸗ antwortlichkeit für ſeinen Schritt aufzuerlegen.

Der Graf, erinnerte ein Anderer,ſteht mit ſei⸗ nem Regiment in däniſchen Dienſten Vielleicht, daß der Herr Oberſt von Rantzau oder der Oberſt Flodruft kraft ihrer ältern Patente berechtigt find, in einem ſo drin⸗ genden Fall ſein Erſcheinen hier zu veranlaſſen.

Meine Herren, verſuchte Holk die aufgeregte Strömung in eine weniger gefahrdrohende Richtung zu lenken,für den Augenblick gibt es für uns nur einen Entſchluß, nämlich den, uns ohne Verzug zu unſern Re⸗ gimentern zu begeben, um durch unſere perſönliche Ge⸗ genwart und Einwirkung dem erneuten Ausbruch des