der Ueberlieferung auf die Nachwelt wuͤrdig war, ver⸗ richtet, mit einziger Ausnahme eines gewiſſen Thurkill Habingdon, der unter der Regierung des Koͤnigs Johann, ungeſegneten Andenkens, lebte, und aktenkun⸗ dig ein Drittel einer Hufe Landes und eine Windmuͤhle an die Priorei Monks Kirby ſchenkte, damit, wie er ſagte,„ſein Sterbetag dort ewig gehalten und ſein Name in die Martyrologie aufgenommen werde.“
Aus der geſchriebenen Familien⸗Chronik, die mit dem erſten Habingdon, welcher ſchreiben lernte, beginnt, und worin die Trauungen, Geburten und Sterbefaͤlle und andere merkwuͤrdige Ereigniſſe in der Familie ſorgfaͤltig berichtet waren, ergab es ſich, daß waͤhrend der langen Perioden von achthundert Jahren das Gut in direkter Linie vom Vater auf den Sohn uͤber⸗ gegangen war, und daß die reſpektiven Beſitzer ohne Ausnahme wenigſtens einmal in ihrem Leben Obmaͤn⸗ ner der großen Jury geweſen waren. Ferner wird beſonders bemerkt, daß unter der Regierung Heinrichs I. einer von den Habingdons ein Fenſter der Gemeinde⸗ kirche auf eigne Koſten repariren ließ, und daß ein ande⸗ rer auf ſeinem Sterbebette eine Mark zur Unterſtuͤtzung einer Armenſchule vermachte. Der beruͤhmteſte von ihnen allen war jedoch Einer, der es bis zum Friedens⸗ richter und Kirchenwardein brachte und bei verſchiede⸗ denen Anlaͤſſen als Unterſheriff der Grafſchaft agirte, wie ſich deutlich aus der Geſchichte des jetzt erloſchenen alten Burgfleckens Slimbridge in fuͤnf Quartbaͤnden
—j—=—


