Teil eines Werkes 
2. Band (1861)
Entstehung
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zu:„Haben dieſe ein Anrecht an Euch? es iſt meine Pflicht wie mein Wille Euch gegen Unbill mit mei⸗ nem Leben zu ſchützen— wenn aber Eure Sache keine gerechte iſt, ſo verbietet mir mein Stand mich in fremde Händel zu miſchen!“

„Niemand hat ein heiligeres Anrecht an mich — denn Ihr!“ rief ſie, ſich an ihn klammernd;„die mich verfolgen, ſind Leute aus der Burg der Wolf⸗ ſtein, darin ich widerrechtlich gefangen gehalten worden.“

„Das könnt Ihr vor Gericht beſchwören?“

„Vor Gericht, wie vor aller Wekt und vor Gott!“ rief ſie und hob dabei die Hand zum Himmel.

Eben beugte jetzt der Zelter um die Ecke, die auf die vielbetretene Straße ging, welche durch die Me⸗ chelndorfer Haide und zu den Buchenklingen führte.

Dort war gerade heute von dem Rath der Ein⸗ tritt eines neuen Mitgliedes gefeiert worden, und da es jetzt nach Sonnenuntergang die Stunde der Heim⸗ kehr war, ſo zeigte der Weg ſich ungewöhnlich belebt. Unter Andern kamen auch der Schultheiß von Weichs⸗ dorf und Martin Geuder mit ihren Gemalinnen, Pirk⸗ heimer mit ſeiner Schweſter Euſebia und andere vor⸗ nehme Nürnberger des Weges daher— eben ſo waren die verſchiedenſten Leute aus dem Volke anzutreffen.