Teil eines Werkes 
1. Band (1859)
Entstehung
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zu kräftigen, fanden hier ein treffliches Netz, es immer weiter auszuwerfen und mehr darin zu fangen.“

„Wenn ich nicht irre,“ ſagte Hieronymus,„ſind es etwa fünf Jahre, daß Papſt Innocenz die Bulle erließ, durch welche der Hexenglaube und das damit verbundene Rechtsverfahren die kirchliche Weihe erhielt; aber Du überſchätzeſt wohl die Schädlichkeit ihres Einfluſſes.“

„Gewiß nicht!“ eiferte Ulrich;„die Dominikaner und ofeſſoren der Theologie Heinrich Krämer in Ober⸗ Deutſchland und Jacob Sprenger am Rhein waren ſchon zu Inguiſitvren ernannt, als ſich noch viele der beſſeren und aufgeklärteren Geiſtlichen ihrem Verfahren wider⸗ ſetzten; aber ſeit der päpſtlichen Bulle und noch mehr ſeit der königlichen Beſtätigung wagt das Niemand mehr, die Geiſtlichen wie die Laien haben ſich gefügt, denn die⸗ jenigen, welche es nicht thaten, wurden ihrer Stellen verluſtig. Der„Hexenhammer“, der erſt kürzlich erſchie⸗ nen, enthält eine förmliche Hexengerichtsordnung, die nun überall gelten ſoll. Unſinn, Dummheit und Unflätherei wetteifern darin mit der ſchauderhafteſten Granſamkeit, und unzählige Frauen ſind bereits als ihre Opfer gefal⸗ len. Das Schlimmſte iſt nur, daß die weltlichen Gerichte ihr Anſehen allein dadurch zu behaupten wähnen, daß ſie den geiſtlichen Gerichten nicht die Spitze zu bieten, ſondern ihnen zuvorzukommen ſuchen; ſo kommt es end⸗