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an den uͤbrigen Verbrechern Großmuth zu uͤben, ſo mußte er doch zuletzt den gruͤndlichen Vorſtellungen ſeines Staatsrathes weichen, welche ſolche Nach⸗ ſicht in gegenwaͤrtigen Zeitverhaͤltniſſen fuͤr unpoli⸗ tiſch und zu aͤhnlichen Verſuchen des Hochverrathes aufmunternd, anſahen; und er begnuͤgte ſich daher, die Strafe des Stranges und der Viertheilung auch bei den uͤbrigen Edlen in die Hinrichtung mit dem Schwerte zu verwandeln. Nur einige der gemei⸗ nern Verbrecher erlitten den Tod, wie das Urtheil des Gerichtes ihn ausgeſprochen. Der Praͤlat und der Großinquiſitor wurden zu ewigem Gefaͤngniſſe verurtheilt. Andere Verhaftete entließ man; ſo auch die Herzogin von Mantua, welche durch aller⸗ lei Umſtaͤnde der Theilnahme an dem Komplotte ſich verdäͤchtig gemacht hatte; ſie wurde unter Be⸗ deckung bis an die kaſtiliſche Graͤnze gefuͤhrt. Dieſes wichtige Ereigniß diente durch die Wen⸗ dung, die es genommen hatte, nur dazu, den Thron D. Joao's noch mehr zu befeſtigen, da man ſeine große Volksthuͤmlichkeit und maͤnnliche Entſchloſſen⸗ heit erſah, unter allen Umſtaͤnden die ihm von der Nation uͤbergebene und bei jenem Vorfalle treu vertheidigte Wuͤrde ſtandhaft zu behaupten. Kurz darauf gingen Geſandte zunaͤchſt nach den Staaten, deren politiſche Verhaͤltniſſe mit der Emancipation Portugals in unmittelbarer Beziehung ſtehen muß⸗ ten; dieſe waren Frankreich, Holland, Eng⸗ land und Schweden, ſaͤmmtlich vier erklaͤrte Feinde des ſpaniſchen Koͤniges. Die Legitimitaͤt D. Jono's IV. ward von ihnen ohne Schwierigkeit an⸗ erkannt; aber in der Folge zeigte ſich die ganze Ei⸗


