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gewährleiſtete Religionsfreiheit angetaſtet, mich vom Throne zu ſtürzen und meinen Bruder Matthias zum Könige von Böhmen auszurufen.
— Auch dieß wird von ſeinem Vertheidiger ge⸗ läugnet. Verhielte ſich das Alles aber wirklich ſo, wie die zahlloſen Gegner der Familie Lobkowic es Ew. Ma⸗ jeſtät vorzuſtellen für gut gefunden, dann erlaube ich mir wie jener Codomanus zu fragen, warum Ew. Majeſtät, durchdrungen von der Schuld des An⸗ geklagten, ihn nicht ſchon längſt vor den Richterſtuhl des Geſetzes ziehen und geſetzlich beſtrafen ließ?
— Ich that es nur darum nicht, um öffentli⸗ ches Aergerniß und neue Erbitterung gegen mich zu vermeiden.
— Sire, Ihr habt ihn nicht nur ſeit zwölf lan⸗ gen Jahren des köſtlichen Gutes der Freiheit, ſon⸗ dern ihn und ſeine Tochter, die einzige Erbin ſeines großen Reichthums, der ihm ſo vielen Neid und ſo unerhörte Anfeindung zugezogen, all' ſeiner Städte, Märkte und Dörfer, Höfe und Häuſer, ſeines geſamm? ten Hausgeräthes, ſeines Geldes und aufgeſammel⸗ ten Getreides, ſeiner Edelſteine und Schmuckſachen beraubt und der armen Tochter nichts als ihr müt⸗ terliches Erbtheil gelaſſen. Gnädigſter Herr, dieſer Act iſt hart und ungerecht.
1856. VII. Auf dem Hradſchin. W. 2


