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Der Rath brachte den Prozeß hierauf vor die Gemeinde, die ihm volle Macht übertrug, darinnen zu verfahren.
Dompnig wurde hierauf gefoltert, und ohnge⸗ achtet er ſeine Unſchuld betheuerte und ſich zu Ant⸗ wort und Recht vor ſeinem künftigen Herrn erbot, erhielt er doch nachfolgendes Urtheil:
„Wie wohl, daß er ſolches ſeines böſen Han⸗ delns und Fürnehmens halber, einen härtern und ſchwerern Tod verdient habe, ſo wollen ihm doch die Herren Gnade anthun und ihn mit dem Schwerte richten laſſen, welches Urtheil ihn ungeſäumt tref⸗ fen ſoll.“ „Was ſagt Ihr da, meine Herren,“ rief Domp⸗ nig aus,„ſoll ich denn nicht auch reden? Ehrſame Herren, ich bitte Euch bei Gott und dem göttlichen
Recht, ich will mich verantworten!“
Man ließ ihn jedoch nicht dazu kommen.
„Nun, ſo will ich mich in mein Schickſal er⸗ geben,“ ſagte er,„denn ich merke wohl, daß es nicht anders ſein ſoll.“
Am 4. Juli 1490 geſchah die Hinrichtung vor
dem Rathhauſe und zwar bei geſchloſſenen Thoren. Ees war gegen drei Uhr Nachmittags; er widerrief dabei noch Alles, was er auf der Folter geſtanden hyatte und erklärte, daß er den Tod unverdient um
des Neides halber leide. Er verrichtete dann ſein Gebet und kniete auf einem ſchwarzen Tuche nieder,


