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einiger Zeit erfolgen ſollte. Sein Reiſegefährte, Hans Pflug, welcher ärmer war und die Summe nicht herbeiſchaffen konnte, ſollte zurückbleiben, und wurde, wegen ſeiner Aeußerung gegen den Ritter, ſehr hart gehalten; man drohte ihm mit dem Tode und der Burgherr erklärte ihm: wenn ſein Freund, Elias Laufer, nicht binnen 14 Tagen die Summe des bedungenen Schutzgeldes für ihn beſchicken würde, daß ihm dann der Prozeß gemacht werden ſollte.
„Dann macht ihn mir lieber ſogleich,“ ſagte Hans Pflug,„ich bin arm und mein Weib kann den Kindern das tägliche Brod nicht um meinet⸗ willen entziehen, und was meinen erbärmlichen Reiſegefährten betrifft, der reich iſt, ſo wird dieſer keinen Finger krümmen, um mich zu retten. Es kann daher nichts nützen, ob ich heute ſterbe, oder ob es erſt binnen einer quglvollen Friſt von acht Tagen geſchieht;— dieß, Herr Ritter, iſt meine Meinung.“
Elias Laufer hatte die Aeußerung ſeines S des nicht ohne Erröthen mit angehört.
„Ihr wißt es, lieber Hans, daß ich auch nicht ſo ſehr reich bin,“ ſagte er,„ſonſt würde ich gewiß für Euch mit bezahlen, aber ſo— unter ſo— „Nin, ic danke S für Euern guten Willen,“
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