Teil eines Werkes 
6. Bdchen (1831)
Entstehung
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erreichen, muß aber von dem Bearbeiter einer Par⸗ titur zum Klavierauszuge, die Singeſtimme in die Oberſtimme verlegt werden, welches eine durchaus andre Bearbeitung vorausſetzt.

Angenommen nun, daß der Verfaſſer des Wie⸗ ner Klavierauszuges, der ſich Leidesdorff nennt, die Abſicht gehabt hätte, ſich des Schleſingerſchen zu ſeinem Vorhaben zu bedienen, ſo würde er, wie ſchon oben erwähnt, ihn dazu keinesweges haben gebrauchen können, ſondern er muß durchaus im Beſitz der Partitur geweſen ſeyn, es ſey denn, daß er ſein Werk aus einzelnen Orcheſter⸗ und Singe⸗Par⸗ thieen mühſam zuſammengeſtellt hätte. Ob er es auf die eine oder andere Weiſe zu Stande gebracht, und ob er dadurch, daß er ſich in den Beſitz der Par⸗ titur geſetzt, die Rechte des urſprünglichen Verle⸗ gers des Freiſchützen verletzt habe? dies ſind an⸗ dre Fragen; zu deren Entſcheidung alle Data feh⸗ len; in jedem Fall aber, würde, durch einen ſolchen Mißbrauch der Partitur oder der Stimmen, der Thatbeſtand, eines andren Vergehens, als deß des Nachdrucks, begründet werden.