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wiederhergeſtellt werden ſolle nach ſeiner Größe und ſeinen Grenzen von 1805. Preußen hat aber ſeitdem ſeine Beſitzungen in Polen ver⸗ loren, und dieſe werden jetzt von dem Kaiſer von Rußland beanſprucht, ferner ſeine Beſitzungen in Franken, denn es hat die Markgrafthümer Anſpach und Baireuth an Baiern abtreten müſſen, es hat ferner in Niederſachſen und Weſtphalen einen Länderdiſtrict von dreimalhundert⸗ tauſend Seelen verloren. Zuſammengenommen hat es ſeit 1805 Länder⸗ diſtricte mit zwei und einer halben Million Seelen verloren, und es muß dafür laut den beſtehenden Verträgen entſchädigt werden. Dazu genügt Sachſen noch nicht einmal, denn das Königreich Sachſen faßt nur zwei Millionen Seelen, und deshalb beanſprucht Preußen außer Sachſen noch eine weitere Entſchädigung durch das linke Rheinufer und das Herzogthum Berg.*)
Nun ja, das klingt Alles recht hübſch und verſtändig, ſagte der König milder geſtimmt, wäre auch vortheilhaft für Preußen, ſcheint auch gerecht. Aber man muß über ſeinen Vortheil nicht der Mäßi⸗ gung vergeſſen. Können uns ja genügen laſſen an einem Stück von Sachſen, können dem Herrn Friedrich Auguſt eine Ecke von Sachſen belaſſen, wo er ſeinen Thron hinſtellen und König ſpielen kann. Wenn wir uns damit zufrieden erklären, würde die Sache ſchnell abgethan ſein, denn unſere Verbündeten und alle Schreier des Congreſſes würden dadurch zum Schweigen gebracht, und man könnte uns nicht den Vor⸗ wurf machen, daß wir das Princip der Legitimität, das ſie hier jetzt Alle auf ihre Fahnen gehoben, verletzt haben, und eigenſinnig auf unſern Wünſchen beſtehen.
Aber es wäre ein eben ſo großer politiſcher Fehler, Majeſtät, als ihn Oeſterreich beging, indem es Baiern beſtehen ließ. Dies kleine zerſtückelte Sachſen würde immer eine Preußen feindliche Macht ſein, ein unzufriedener, grollender Nachbar, der immer den Moment zu er⸗ ſpähen ſuchen würde, um ſeine verlornen Provinzen wieder zu erobern, der immer bereit ſein würde, ſich mit Preußens Feinden zu verbünden,
*) Pertz, Leben des Freiherrn vom Stein. IWV. S. 234.


