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handlungen durch den Fürſten Kaunitz vermittelt werden, und daß er die Depeſchen abfaßt und zeichnet, welche von meiner Regierung an die Ihre gerichtet werden. Nur haben Sie die Gewogenheit, dieſe Depeſchen, welche Ihnen der Fürſt Kaunitz übergibt, alsdann an meinen Staatsvicekanzler, den Grafen Philipp Cobenzl hier, zu übergeben. Derſelbe wird dann mir dieſe Depeſchen vor⸗ legen, und ich werde ihm für Sie die nöthigen Erklä⸗ rungen und Berichtigungen geben über Alles, was in dieſen Antworten hart oder nicht in Uebereinſtimmung mit meinem Willen iſt.“*)
„Werden Ew. Majeſtät die Gnade haben, dieſe
Erklärungen und Berichtigungen alsdann ſchriftlich in den Depeſchen vormerken zu laſſen?“ fragte der Eng⸗ länder. „Ich werde, ſo oft das nöthig erſcheint, und unſere mündlichen Erläuterungen zu ſehr im Widerſpruch ſtehen mit dem Grundtert des Herrn Staatskanzlers, im Beiſein meines Staatsvicekanzlers die nöthigen Zuſätze durch den hier anweſenden Fürſten Liechtenſtein, den Präſidenten und Director meines geheimen Staatskabinets, machen laſſen.“
*) Siehe: Sir Robert Keith's letters to the duke of Leedr, Lotter from April 24, 1790.


