Teil eines Werkes 
2. Theil (1818)
Entstehung
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Der gute Einfalf⸗

Einent zu Pferde reiſenden Handelsmanne wurde in einem Dorfe, wo Jahrmarkt gehalten wurde, ſein Reitpferd geſtohlen. Trotz aller Mühe, die er ſich gab, den Dieb aufzufinden, wutde ihm dieß doch nicht mög⸗ lich, bis er nach einigen Wochen durch Zufall ſein Reit⸗ pferd, auf dem ſich eben der Dieb befand, entdeckte. Alſogleich hielt er ihn an, und forderte ihm das Pferd ab, das er ihm während der Marktzeit im bewußten Dorfe geſtohlen habe. Der Thäter läugnete den Diebſtahl, und ſchien ſehr beleidigt zu ſeyn ob dieſer Zumuthung. Allein der wahre Eigenthümer ließ ſich dadurch von ſeiner gerechten Forderung nicht abſchre⸗ cken, ſondern beſtand auf der Auslieferung ſeines Reit⸗ pferdes, und brachte endlich den Thäter vor den Rich⸗ ter, von dem er Gerechtigkeit forderte; Dieſer konnte kein Urtheil fällen, ohne von dem Ankläger Beweiſe zu fordern, daß das Pferd ſein ſeye. Dieſer, entfernt von ſeiner Heimath, wußte keine anzugeben, und ſchon wurde dem Diebe das Pferd als ſein Eigen⸗ thum zugeſichert/ als der eigentliche Beſitzer plötzlich den Einfall bekam, den Dieb zu fragen, auf wel chem Auge denn ſein Pferd blind ſeye, welches er doch wiſſen müſſe, da er es für ſein Eigenthum aus⸗ gäbe. Dieſer, durch dieſe unvermuthete Frage in eine große Verlegenheit geſetzt, glaubte richtig, daß das Pferd blind ſeye, und daß er dieſen Fehler überſehen habe, und antwortete alſogleich, um ſeine Perlegenheit zu verbergen, er wiſſe wohl, daß es auf dem rechten Auge blind ſeye. Nun⸗ erwiederte der Andere, wenn dem ſo iſt, ſo ſprecht ihr euch ſelbſt das Urtheil, und veweiſet, daß dieſes Pferd euch nicht zugehört, indem mein Pferd nicht blind war⸗ und Pater Abraham 1.